Kosten

PSYCHOTHERAPIE

Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung.
Ob eine solche vorliegt, wird im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. der probatorischen Sitzungen festgestellt.
Ich empfehle Ihnen dann eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Weiterbehandlung.
Bitte bringen Sie zu jedem Termin Ihre Versichertenkarte mit.

Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe übernommen. Bedingung dabei ist zumeist, dass die Behandlung durch approbierte und in das Arztregister eingetragene Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich.
Umfang der Kostenübernahme ist allerdings von der abgeschlossenen Police abhängig. Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit Ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle in Verbindung, und erkundigen Sie sich nach den für Sie zutreffenden Versicherungsbedingungen und eventuell notwendigen Antragsformalitäten.
Ich berechne meine Leistungen bei psychotherapeutischer Behandlung gemäß Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, sofern diese in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dies ist in der Regel bei durch Arbeits- oder Wegeunfälle verursachte psychische Störungen (z.B. Belastungsstörungen) der Fall. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft über deren Bestimmungen und Bedingungen für eine Psychotherapie.
Darüber hinaus behandle ich Patienten, bei denen die Kostenübernahme in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften fällt, in Kooperation mit dem Institut für Psychologische Unfallnachsorge (ipu) in Köln (Institutsleitung: Prof. Dr. Wilfried Echterhoff).

Selbstzahler
Es ist auch möglich, dass Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst übernehmen. Ich berechne meine Leistungen bei psychotherapeutischer Behandlung gemäß Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

PSYCHOLOGISCHE BERATUNG, TRAINING UND COACHING

Keine Kassenleistung
Beratungen (auch bei Eheproblemen oder Paarberatung), Training und Coaching werden grundsätzlich nicht von einer Krankenversicherung übernommen. Diese Angebote richten sich daher ausschließlich an Selbstzahler. Der Umfang meiner Tätigkeit ist hier an Ihre individuellen Bedarfe ausgerichtet und wird daher im Einzelfall ausgehandelt. Der Honorarsatz orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).